Finanzamt
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In einem der 106 Festsetzungsfinanzämter im Land Nordrhein-Westfalen lernen die Finanzanwärterinnen / Finanzanwärter, wie Einkommens- und Vermögensverhältnisse von natürlichen Personen oder Kapitalgesellschaften steuerlich zu beurteilen sind
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In einem der 106 Festsetzungsfinanzämter im Land Nordrhein-Westfalen lernen die Finanzanwärterinnen / Finanzanwärter, wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von natürlichen Personen oder Kapitalgesellschaften steuerlich zu beurteilen sind. Weil dies die Haupttätigkeit in den Finanzämtern ist, liegt auch der Schwerpunkt der Ausbildung in den sogenannten Veranlagungsbezirken, wo die Steuern oder Besteuerungsgrundlagen für einkommensteuerpflichtige Personen sowie umsatz- und gewerbesteuerpflichtige Unternehmen aller Größenordnungen festgesetzt werden.
In den Finanzämtern sind zur intensiven Ausbildung im Veranlagungsbereich sogenannte Lehrbezirke eingerichtet worden. Die Ausbilder dort nehmen sich Zeit für die fachlich intensive Betreuung der Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter.
Weitere Schwerpunkte in der Ausbildung im Finanzamt sind Veranlagungsbezirke für Körperschaften und Personengesellschaften. In der Rechtsbehelfsstelle lernen die Nachwuchskräfte Einsprüche und Beschwerden der Steuerpflichtigen zu bearbeiten. Breiten Raum nimmt auch die Teilnahme am Außendienst in der Amtsbetriebsprüfung, der Umsatzsteuersonderprüfung und der Lohnsteueraußenprüfung ein. Während der berufspraktischen Zeiten lernen die Anwärterinnen und Anwärter auch den Erhebungsbereich kennen.
Zu den berufspraktischen Zeiten gehört aber nicht nur die Arbeit im Finanzamt, sondern auch Verhandlungen mit Steuerpflichtigen und die Teilnahme an Fachbesprechungen. In Arbeitsgemeinschaften werden in der Theorie gelernte Inhalte mit der Berufspraxis verknüpft.
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